Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Trainings von Apfel-Fleger / Jürgen Fleger

 

1. Gestaltung des Auftrages

1.1 Apfel-Fleger, / Jürgen Fleger, In der Görtzbach 43, 35041 Marburg, (Auftragnehmer) führt den Trainingsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei, bei gleichzeitiger, verbindlicher Vereinbarung eines Ersatztermins. Bei einer Stornierung zwischen dem 20. und dem 11. Tag vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.
1.5 Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit einem anderen Dozenten durchzuführen. In diesem Fall erhält der Dozent eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.

2. Trainingsmaterialien, Urheberrechte und Lizenzrechte

2.1 Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zu deren eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Trainingsteilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien vor, während oder nach den Trainings zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.
2.2 Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
2.3 Der Auftraggeber sichert dem Trainer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Trainer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

3. Werbung

Auftraggeber und Trainer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.

4. Honorar und Kostenerstattung

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Seminarbeginn. Honorare und Kostenerstattungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Konkurrenzklausel

Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Trainer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter durchzuführen.

6. Haftung

Der Trainer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

7. Schlussklauseln

7.1 Der Trainer wird die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
7.2 Falls explizit so vereinbart, sind beide Seiten verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
7.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.